Im Jahr 2007 erließ das damalige Ministerium für Informationsindustrie die „Verordnung zur Anwendung der Radiofrequenz-Identifikationstechnologie (RFID) im 800/900-MHz-Frequenzband (Testversion)“ (Informationsministerium Nr. 205), die die Eigenschaften und technischen Anforderungen von RFID-Geräten präzisierte und die Entwicklung der RFID-Geräteindustrie positiv förderte. In den letzten Jahren konnten die oben genannten Bestimmungen mit der Weiterentwicklung der RFID-Gerätetechnologie und deren Anwendung den Anforderungen des RFID-Gerätemanagements jedoch nicht mehr vollständig gerecht werden.
Erstens kann das 900-MHz-Frequenzband den Anforderungen der RFID-Geräteindustrie gerecht werden. In- und ausländische RFID-Geräte nutzen das 800-MHz-Frequenzband praktisch nicht mehr. Nach dem Rückzug kann das 800-MHz-Frequenzband neu geplant und genutzt werden, was einer sinnvollen und effektiven Nutzung der Frequenzressourcen förderlich ist. Zweitens wurde mit der Bekanntmachung Nr. 52 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie aus dem Jahr 2019 der Katalog der Mikrostrom-Funkübertragungsgeräte für kurze Distanzen aktualisiert. RFID-Geräte wurden nicht mehr in die Kategorie der Mikrostromgeräte aufgenommen. Die Eigenschaften und Handhabungsmethoden von RFID-Geräten müssen weiter geklärt werden. Drittens müssen „Vorschriften“ formuliert werden, die sich an die industrielle Entwicklung und die Anwendungsbedürfnisse der Branche anpassen und dazu beitragen, die Erwartungen der Branche so schnell wie möglich zu formulieren.
Daher hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie in den letzten Tagen die „Funkmanagementvorschriften für Geräte zur Funkfrequenzidentifikation (RFID) im 900-MHz-Band“ erlassen. Darin heißt es in Artikel 8: Ab dem Datum der Umsetzung dieser Bestimmungen wird die nationale Funkregulierungsbehörde den Antrag auf Modellzulassung von Funkübertragungsgeräten zur Funkfrequenzidentifikation (RFID) im 840-845-MHz-Band nicht mehr annehmen und genehmigen, und Funkübertragungsgeräte zur Funkfrequenzidentifikation (RFID), die das Modellzulassungszertifikat für das Frequenzband erhalten haben, können bis zur Verschrottung weiterhin verkauft und verwendet werden.
Veröffentlichungszeit: 15. Februar 2025