Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie wird das RFID-Band 840-845 MHz streichen

Im Jahr 2007 erließ das damalige Ministerium für Informationsindustrie die „Verordnung zur Anwendung der Radiofrequenz-Identifikationstechnologie (RFID) im Frequenzband 800/900 MHz (Testversion)“ (Informationsministerium Nr. 205), die die Eigenschaften und technischen Anforderungen von RFID-Geräten klarstellte und die Entwicklung der RFID-Geräteindustrie positiv förderte. In den letzten Jahren konnten die oben genannten Bestimmungen mit der Weiterentwicklung der RFID-Gerätetechnologie und deren Anwendungsmöglichkeiten den Anforderungen des RFID-Gerätemanagements nicht mehr vollständig gerecht werden.

Erstens kann das 900-MHz-Frequenzband den Anforderungen der RFID-Geräteindustrie gerecht werden. In- und ausländische RFID-Geräte nutzen das 800-MHz-Frequenzband bisher praktisch nicht mehr. Nach dem Rückzug kann das 800-MHz-Frequenzband neu geplant und genutzt werden, was einer sinnvollen und effektiven Nutzung der Frequenzressourcen förderlich ist. Zweitens wurde mit der Bekanntmachung Nr. 52 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie aus dem Jahr 2019 der Katalog der Mikrostrom-Funkübertragungsgeräte für kurze Entfernungen aktualisiert. RFID-Geräte wurden nicht mehr in die Kategorie der Mikrostromgeräte aufgenommen. Daher müssen die Eigenschaften und die Handhabung von RFID-Geräten weiter geklärt werden. Drittens müssen „Vorschriften“ formuliert werden, die sich an die industrielle Entwicklung und die Anwendungsanforderungen der Industrie anpassen und dazu beitragen, die Erwartungen der Industrie so schnell wie möglich zu formulieren.

Aus diesem Grund hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie in den letzten Tagen die „Funkverwaltungsvorschriften für Geräte zur Funkfrequenzidentifikation (RFID) im 900-MHz-Band“ erlassen. Darin heißt es in Artikel 8: Ab dem Datum der Umsetzung dieser Bestimmungen wird die nationale Funkregulierungsbehörde keine Anträge auf Modellzulassung von Funkübertragungsgeräten zur Funkfrequenzidentifikation (RFID) im 840-845-MHz-Band mehr annehmen und genehmigen, und Funkübertragungsgeräte zur Funkfrequenzidentifikation (RFID), die das Modellzulassungszertifikat für das Frequenzband erhalten haben, können bis zur Verschrottung weiterhin verkauft und verwendet werden.

 


Veröffentlichungszeit: 15. Februar 2025